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Das H-Kennzeichen

Wir führen an Ihrem Oldtimer eine Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 StVZO zur Erlangungeiner H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durch. Ergibt die Begutachtung, dass die vorgeschriebenen Kriterien erfüllt sind, kann das Fahrzeugein H-Kennzeichen erhalten.

Welches Fahrzeug kann das H-Kennzeichen erhalten?

Dieses Kennzeichen erhalten nur Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden und bei denen die Oldtimeruntersuchung erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Oldtimerbegutachtung umfasst
● die Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29StVZO),
● die sachverständige Begutachtung des Pflege-bzw. Erhaltungszustands,
● die Begutachtung des Gesamtfahrzeugs und
● die Begutachtung der Originalität seiner Hauptbaugruppen (zu den relevanten hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum).

Vorteile des H-Kennzeichens

Vorteil eines H-Kennzeichens ist neben der Zufahrtberechtigung in Umweltzonen auch die günstige (pauschale) Kfz-Steuer, die sich besonders bei großvolumigen Motoren auszahlt. Wichtig für eine Oldtimerbegutachtung zur Erlangung eines H-Gutachtens bei der GTÜ ist, dass das Fahrzeug bereits deutsche Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung oder Fahrzeugbrief) besitzt und nicht direkt aus dem Ausland kommt.