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BOKraft

Wir untersuchen auch Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxis nach den bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr). Untersuchungen nach §§ 41,42(2) bzw. 42(1) BOKraft, Taxen, Mietwagen und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und untersuchung nach BOKraft.