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Schadengutachten

Kfz-Haftpflichtschaden – unverschuldeter Unfall

Wurde Ihr Fahrzeug durch das Verschulden eines anderen Verkehrsteilnehmers beschädigt, haben Sie Anspruch auf vollständigen Schadensersatz.
Nach § 249 BGB ist der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung verpflichtet, alle unfallbedingten Kosten zu übernehmen – also alles, was erforderlich ist, um Ihr Fahrzeug zu reparieren oder ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen.
Dazu gehören insbesondere:
die Beauftragung eines freien, unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl,
Abschleppkosten,
Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung,
anwaltliche Beratungskosten,
sowie weitere unfallbedingte Aufwendungen.
Damit Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können, müssen die Schäden belegt und beziffert werden.
Als unabhängige und neutrale Kfz-Sachverständige ermitteln wir die Schadenhöhe an Ihrem Fahrzeug und prüfen, ob eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist.
Bei einer Reparatur (oder fiktiven Abrechnung) ermitteln wir:
die mögliche Wertminderung Ihres Fahrzeugs,
sowie den Tagessatz für die Nutzungsausfallentschädigung.
Bei einem Totalschaden berechnen wir:
den Wiederbeschaffungswert vor dem Unfall,
den Restwert nach dem Unfall,
und die voraussichtliche Wiederbeschaffungsdauer.
Unser Ziel: Ihr Anspruch – vollständig, fair und rechtssicher.

Kaskoschaden - selbst verschuldeter Unfall

Ein Kaskoschaden liegt vor, wenn der Unfall selbst verschuldet wurde oder kein Dritter als Verursacher festgestellt werden kann. Hierunter fallen insbesondere Diebstahls-, Wild-, Brand- und Hagelschäden. Im Kaskoschadensfall besteht – anders als beim Haftpflichtschaden – kein gesetzlicher Anspruch auf die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Erfolgt die Beauftragung dennoch eigenständig, sind die Gutachterkosten in der Regel nicht erstattungsfähig. Es besteht jedoch die Möglichkeit, uns als Sachverständige Ihrer Versicherung zur Schadensermittlung vorzuschlagen. Wird der Vorschlag akzeptiert, übernehmen wir die Begutachtung im Auftrag der Versicherung; die Kosten werden dann von dieser getragen.