Das H-Kennzeichen
Wir führen an Ihrem Oldtimer eine Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 StVZO zur Erlangungeiner H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durch.
Ergibt die Begutachtung, dass die vorgeschriebenen Kriterien erfüllt sind, kann das Fahrzeugein H-Kennzeichen erhalten.
Welches Fahrzeug kann das H-Kennzeichen erhalten?
Dieses Kennzeichen erhalten nur Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden und bei denen die Oldtimeruntersuchung erfolgreich abgeschlossen wurde.
Die Oldtimerbegutachtung umfasst
● die Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29StVZO),
● die sachverständige Begutachtung des Pflege-bzw. Erhaltungszustands,
● die Begutachtung des Gesamtfahrzeugs und
● die Begutachtung der Originalität seiner Hauptbaugruppen (zu den relevanten hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum).
● die Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29StVZO),
● die sachverständige Begutachtung des Pflege-bzw. Erhaltungszustands,
● die Begutachtung des Gesamtfahrzeugs und
● die Begutachtung der Originalität seiner Hauptbaugruppen (zu den relevanten hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum).
Vorteile des H-Kennzeichens
Vorteil eines H-Kennzeichens ist neben der Zufahrtberechtigung in Umweltzonen auch die günstige (pauschale) Kfz-Steuer, die sich besonders bei großvolumigen Motoren auszahlt. Wichtig für eine Oldtimerbegutachtung zur Erlangung eines H-Gutachtens bei der GTÜ ist, dass das Fahrzeug bereits deutsche Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung oder Fahrzeugbrief) besitzt und nicht direkt aus dem Ausland kommt.