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Hauptuntersuchung

Wir führen als GTÜ-Partner die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO inklusive Abgasuntersuchung (AU) für Ihr Fahrzeug durch.

Die Hauptuntersuchung in 50 Sekunden erklärt

Fristen für die Hauptuntersuchung

Der zeitliche Abstand zwischen den Untersuchungen für Pkw beträgt normalerweise 24 Monate. Bei Pkw nach der ersten Kfz-Zulassung ist die Hauptuntersuchung erst nach 36 Monaten fällig. Seit dem 01.07.2012 wird die Hauptuntersuchung bundesweit nicht mehr zurückdatiert, wenn die HU-Frist zur Vorführung überzogen wurde. Daher erhalten diese Fahrzeuge – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z. B. 24 Monate).

HU-Plakette abgelaufen?

Was passiert, wenn Sie eine abgelaufene HU-Plakette haben? Bei Überziehen der Frist zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die mit zusätzlichen Kosten verbundenist.

Wie lese ich die HU-Plakette?

Damit Sie nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter dem Scheibenwischer vorfinden, achten Sie auf die Informationen, die Ihnen die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen anzeigt. Darauf zu sehen ist der Monat und das Jahr, in dem die nächste Hauptuntersuchung erforderlich ist.
Die Farbe der Plakette wechselt jedes Jahr und gibt ebenfalls Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit. Insgesamt gibt es sechs verschiedene Farben. Ihre Abfolge wiederholt sich nach sechs Jahren. Um Ihnen unnötige Kosten zu ersparen, erinnern wir Sie rechtzeitig an Ihren nächsten HU-Termin.

GTÜ-Tipp

Gehen Sie einfach unsere HU-Checkliste Punkt für Punkt durch. Wenn Sie alle Fragen mit Ja beantworten können, macht auch Ihr Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung eine gute Figur. Um sicherzugehen, besuchen Sie vorab die Fachwerkstatt Ihres Vertrauens.