Schadengutachten
Wurde Ihr Fahrzeug durch das Verschulden eines anderen Verkehrsteilnehmers beschädigt, haben Sie Anspruch auf vollständigen Schadensersatz.
Nach § 249 BGB ist der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung verpflichtet, alle unfallbedingten Kosten zu übernehmen – also alles, was erforderlich ist, um Ihr Fahrzeug zu reparieren oder ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen.
Dazu gehören insbesondere:
die Beauftragung eines freien, unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl,
Abschleppkosten,
Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung,
anwaltliche Beratungskosten,
sowie weitere unfallbedingte Aufwendungen.
Damit Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können, müssen die Schäden belegt und beziffert werden.
Als unabhängige und neutrale Kfz-Sachverständige ermitteln wir die Schadenhöhe an Ihrem Fahrzeug und prüfen, ob eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist.
Bei einer Reparatur (oder fiktiven Abrechnung) ermitteln wir:
die mögliche Wertminderung Ihres Fahrzeugs,
sowie den Tagessatz für die Nutzungsausfallentschädigung.
Bei einem Totalschaden berechnen wir:
den Wiederbeschaffungswert vor dem Unfall,
den Restwert nach dem Unfall,
und die voraussichtliche Wiederbeschaffungsdauer.
Unser Ziel: Ihr Anspruch – vollständig, fair und rechtssicher.